Leistungen und Voraussetzungen.

Leistungen.

Valida bildet eine Brücke zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und der Pensionierung. Die Funktion und Leistungen des Vorruhestandsmodells:

  • Die Mitarbeitenden reduzieren ihren Beschäftigungsgrad vor dem AHV-Rentenalter ganz oder teilweise.
  • Auf dem reduzierten Teil erhalten sie einen Valida-Lohnersatz in Höhe von 65% des entgangenen Bruttolohnes. Maximal kann während zwei Jahren ein voller Vorruhestand mit 65% Valida-Lohnersatz bezogen werden. Diese Maximalleistung kann auch auf mehr als zwei Jahre im Sinne eines teilweisen Vorruhestandes verteilt werden.
  • Die Stiftung Valida zahlt zusätzlich zum Lohnersatz die Beiträge an die Pensionskasse weiter. Dadurch bleibt die Höhe der Alterspension so erhalten, wie wenn die Mitarbeitenden bis zum angestrebten Pensionierungszeitpunkt weitergearbeitet hätten.

Möglichkeiten.
Voller Vorruhestand.

Das Modell ermöglicht einen vollen Vorruhestand vor der Pensionierung.

"Dank Valida kann ich mir einen gesunden Übergang in die Pensionierung leisten - die gewonnene Zeit geniesse ich mit meiner Familie."
Leander Rüttimann, Leistungsbezüger Valida im vollen Vorruhestand

Teilweiser Vorruhestand.

Das Modell fördert vor allem auch den gleitenden Übergang in die Pensionierung: Mitarbeitende können vor der Pensionierung ihr Arbeitspensum und damit ihre Belastungen ohne grosse finanzielle Einbussen reduzieren.

"Valida biete mir die Möglichkeit, schrittweise in die Pension zu gehen - das tut meiner Gesundheit gut und ich kann mich trotzdem noch für die SBB engagieren."
Theodor Leuenberger, Spezialhandwerker und Leistungsbezüger Valida im teilweisen Vorruhestand

Teilweiser Vorruhestand mit zwei Reduktionsschritten.

Das Arbeitspensum kann auch in mehreren Schritten reduziert werden. Es sind maximal zwei Reduktionsschritte möglich.

Voraussetzungen.

Mitarbeitende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit sie Valida-Leistungen beziehen können:

  1. älter als 60 Jahre und jünger als das AHV-Rentenalter sein, und
  2. während mindestens 15 Jahren innerhalb der letzten 20 Jahre in einer der definierten Berufsgruppen gearbeitet haben, und
  3. zum aktuellen Zeitpunkt arbeitsfähig sein, und
  4. zum aktuellen Zeitpunkt in einer der definierten Berufsgruppen arbeiten.

Mitarbeitende mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder im Stundenlohn haben keinen Anspruch auf Valida.

Beratung und Anmeldung.

Eine umfassende Beratung hilft den Mitarbeitenden, für sich die optimale Variante zu wählen. Die Sozialberatung der SBB steht den Mitarbeitenden jederzeit gerne für eine individuelle, persönliche Beratung und eine provisorische Berechnung der Valida-Leistungen zur Verfügung.

"Die Beratung zu Valida muss im Zusammenhang mit PK und AHV betrachtet werden - damit die Mitarbeitenden eine umfassende Entscheidungsgrundlage für ihren nächsten Lebensabschnitt erhalten."
Bruno Albrecht, Sozialberatung Zürich


Die Sozialberatung der SBB unterstützt die Mitarbeitenden auch beim Ausfüllen des Anmeldeformulars. Nach der Anmeldung erhalten die Mitarbeitenden von der Stiftung Valida eine provisorische Leistungsbestätigung sowie Unterlagen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise die Anpassung des Beschäftigungsgrades bei der SBB.

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